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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 21/2026
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Bekanntmachung Öffentlicher Feld- und Waldweg „Eder Feldweg“ Einziehung einer Teilstrecke

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Eder Feldweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf einer Teilstrecke eingezogen. Anfangspunkt der Einziehungsstrecke ist die Einmündung in den Niederhamerweg, Endpunkt die Einmündung in die Thorstadlstraße. Die Länge beträgt 295 m. Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht. Die Verfügung wird sofort wirksam.

Die Straße wurde beim Tausch landwirtschaftlicher Flächen vor einiger Zeit aufgelöst, ist daher nicht mehr vorhanden und hat die Verkehrsbedeutung verloren. Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.

Obing, 06.05.2026
Josef Huber
1. Bürgermeister