Titel Logo
Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung 

Öffentlicher Feld- und Waldweg „Kafterbaumerweg“

Einziehung einer Teilstrecke

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Kafterbaumerweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf einer Teilstrecke eingezogen. Anfangspunkt der Einziehungsstrecke ist die Einmündung in den Rumershamer Straße, der Endpunkt liegt am Grundstück Flur-Nr. 1254 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 365 m. Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht. Die Verfügung wird sofort wirksam.

Die Straße ist nicht mehr vorhanden und hat die Verkehrsbedeutung verloren.

Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.

Obing, 06.05.2026
Josef Huber
1. Bürgermeister