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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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AB Gemeinde Pittenhart

Der Gemeinderat Pittenhart hat mit Beschluss vom 16.05.2023 die Änderung des Bebauungsplans „Oberbrunn - Nord“ für das Grundstück Flur-Nr. 1231/8 Gemarkung Pittenhart (Niederbrunner Straße 4) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft.

Jedermann kann den Änderungsbebauungsplan mit Begründung im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 Obing während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.

nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gemeinde Pittenhart
Obing, 24.05.2023
Reithmeier
1. Bürgermeister

Hinweis:

Der Änderungsbebauungsplan mit Begründung kann im Internet auf der Homepage unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/

eingesehen werden.

Bis zur Digitalisierung können die Unterlagen auch unter bauleitplanung@vg-obing.de angefordert werden.