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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 24/2025
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AB Gemeinde Pittenhart

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

“Oberbrunn-Nord"

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.05.2025 den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans (Oberbrunn-Nord) vom 25.03.2025 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Fl.Nr. 169, 974, 974/2, 974/3, 981, 981/1, 982, 982/1, 982/2/T, 1220, 1221//1, 1221/4, 1222, 1223, 1224/1, 1224/2, 1224/3, 1224/4, 1224/5, 1226, 1226/1, 1227, 1227/1, 1228, 1228/2, 1231, 1231/1, 1231/2, 1231/3, 1231/4, 1231/7, 1231/8, 1232 und 1476 der Gemarkung Pittenhart und ist, wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt, umgrenzt.

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 16. Juni 2025 bis 16. Juli 2025

auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Pittenhart
Obing, 28.05.2025
Reithmeier, 1. Bürgermeister