Der öffentliche Feld- und Waldweg „Rehweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke von der Einmündung in die Schlaipferinger Straße bis zum Grundstück Flur-Nr. 1720 Gemarkung Obing auf einer Länge von 410 m eingezogen. Der Straßenteil ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat seine Verkehrsbedeutung verloren.
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Eichetweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke von der westlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 4180 Gemarkung Obing bis zur Einmündung in die Honauer Straße auf einer Länge von 412 m eingezogen.
Der Straßenteil ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat seine Verkehrsbedeutung verloren.
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Hochbichlweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke vom Grundstück Flur-Nr. 3021/2 Gemarkung Obing bis zur Ostseite der Maschinenhalle des Anwesens Oberleiten 2 auf einer Länge von 280 m eingezogen.
Der Straßenteil ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat seine Verkehrsbedeutung verloren.
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Kornpointweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke von der Einmündung in St 2094 bis zur Einmündung in die Berghamer Ortsstraße auf einer Länge von 254 m eingezogen.
Der Straßenteil wurde vor langer Zeit bei einer Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Grundstücken aufgelöst und hat seine Verkehrsbedeutung verloren.
Die Einziehungen der Teilstrecken werden hiermit nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG bekanntgemacht.