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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 24/2026
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Bekanntmachung

Widmung öffentlicher Straßen

Beschränkt-öffentlicher Weg „Weg zum Samerstraßl“

Die Straße „Weg zum Samerstraßl“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet (Art. 6 BayStrWG).

Der Anfangspunkt der Straße liegt an der St 2094, der Endpunkt gegenüber der Seestraße. Der Weg hat die Flur-Nr. 3549/6, 415/7 und 3685/10 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 95 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing. Die Nutzung des Weges wird auf Fußgänger und Radfahrer beschränkt.

Beschränkt-öffentlicher Weg „Hochbrucker Weg“

Die Straße „Hochbrucker Weg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet (Art. 6 BayStrWG).

Der Anfangspunkt der Straße liegt an der Einmündung in die Hochbrucker Straße, der Endpunkt an der Bushaltestelle an der Altenmarkter Straße. Der Weg hat die Flur-Nr. 415/1 Teil, 3550/2, 3547/4, 3544/3, 3544/6 Teil, 3547/6 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 243 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing. Der Weg wird durch die St 2094 unterbrochen. Die Nutzung des Weges wird auf Fußgänger und Radfahrer beschränkt

Die Verfügungen sind ab sofort wirksam.

Die Wege wurden beim Bau der Ortsumfahrung neu errichtet und sind noch zu widmen (Art. 6 BayStrWG).

Gemeinde Obing
Obing, 29.05.2026
Huber, 1. Bürgermeister