Umstufung einer Teilstrecke zu Ortsstraße
Eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Mühlstraße in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße aufgestuft. Die Straße hat die Flur-Nr. 1355/1 Gemarkung Obing.
Der Anfangspunkt der der Umstufungsstrecke ist die Südgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1377/2 Gemarkung Obing, Endpunkt Höhe Nordgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1377/34 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt insgesamt 134 m. Die Straße hat einen Seitenast mit einer Länge von 58 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.
Die Verfügung wird sofort wirksam.
Das Straßenstück ist mit der Ausweisung des Bebauungsplanes „Pfaffing - Großfeld; Erweiterung“ in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen worden. Das Straßenstück dient nun auch dem Verkehr innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Das Straßenstück erfüllt nunmehr die Merkmale einer Ortsstraße und soll daher von einer Gemeindeverbindungsstraße in eine Ortsstraße umgestuft werden.