Titel Logo
Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehr im Brunnerweg im Bereich der Grund- und Mittelschule

Bei einer Verkehrszählung im Mai wurde festgestellt, dass sich keines der durchfahrenden Fahrzeuge im Brunnerweg im Bereich Grund- und Mittelschule an die im verkehrsberuhigten Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) gehalten hat.

84 % der Fahrzeuge fuhren mit einer Geschwindigkeit bis 30 km/h, 16 % sogar mit bis zu 50 km/h

Nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO gelten im verkehrsberuhigten Bereich folgende Verhaltensregeln:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden
  3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
  4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen
  5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt

Die Gemeinde appeliert an alle Fahrzeugführer sich im verkehrsberuhigten Bereich an die zugelassene Schrittgeschwindigkeit zu halten.

Eltern, die Kinder zur Schule bringen oder dort abholen, sollten die Kinder in den extra dafür ausgewiesenen „Kiss & Go-Zonen“ (Parkplatz Turnhalle und Am Schloßberg) verabschieden und dort auch wieder abholen. Hiermit kann der Verkehr im Bereich der Schule zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verringert werden.