Bei einer Verkehrszählung im Mai wurde festgestellt, dass sich keines der durchfahrenden Fahrzeuge im Brunnerweg im Bereich Grund- und Mittelschule an die im verkehrsberuhigten Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) gehalten hat.
84 % der Fahrzeuge fuhren mit einer Geschwindigkeit bis 30 km/h, 16 % sogar mit bis zu 50 km/h
Nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO gelten im verkehrsberuhigten Bereich folgende Verhaltensregeln:
Die Gemeinde appeliert an alle Fahrzeugführer sich im verkehrsberuhigten Bereich an die zugelassene Schrittgeschwindigkeit zu halten.
Eltern, die Kinder zur Schule bringen oder dort abholen, sollten die Kinder in den extra dafür ausgewiesenen „Kiss & Go-Zonen“ (Parkplatz Turnhalle und Am Schloßberg) verabschieden und dort auch wieder abholen. Hiermit kann der Verkehr im Bereich der Schule zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verringert werden.