Der Gemeinderat Obing hat mit Beschluss vom 10.06.2025 die 7. Änderung des Bebauungsplans „Pfaffing-West“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1361/3 und 1361/4 der Gemarkung Obing (Sundergaustraße 8 und 10) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft.
Jedermann kann den Änderungsbebauungsplan mit Begründung im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 Obing während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweis:
Der Änderungsbebauungsplan mit Begründung kann im Internet auf der Homepage unter www.obing.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Bis zur Digitalisierung können die Unterlagen auch unter bauleitplanung@vg-obing.de angefordert werden.