Bekanntmachung der Änderung der Bebauungspläne „Dorfzentrum Obing-Süd“ und „Obing Süd-Ost“ und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Süd“ im gesamten Geltungsbereich und den Bebauungsplan „Obing Süd-Ost“ im Teilbereich der Grundstücke Fl. Nrn. 371 und 371/3 Gemarkung Obing im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zur besseren Übersicht erhält die Änderung den Namen „Dorfzentrum Obing-Süd II“. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 09.04.2025 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt (schraffierte Fläche):
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der bestehenden Gewerbeflächen und ein Aussterben der Ortsmitte geschaffen werden.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der Entwurf der Planänderung des Bebauungsplanes mit Begründung vom 11.02.2025 wird vom
30. Juni 2025 bis 31. Juli 2025
auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
| Gemeinde Obing |
| Obing, 13.06.2025 |
| Huber, |
| 1. Bürgermeister |