In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Grabschmuck an den Gräbern im Ruhehain platziert wurde.
Die Gemeinde Obing möchte diesbezüglich noch einmal explizit darauf hinweisen, dass Grabschmuck, Lichter und Blumengestecke laut Satzung ausschließlich bis zwei Wochen nach der Beisetzung gestattet sind. Danach sind diese umgehend von den Grabbesitzern zu entfernen.
Vorhandener Grabschmuck wird von der Friedhofsverwaltung auch ohne vorherige Ankündigung entfernt.
Wir danken für Ihr Verständnis.