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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 27/2026
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AB Gemeinde Obing

Bekanntmachung

Widmung öffentlicher Straßen

Ortsstraße „Salzstraße“

Die „Salzstraße“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße gewidmet. Anfangspunkt der Straße ist die Einmündung in die Kienberger Straße, Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 1505/5 Gemarkung Obing. Die Straße hat die Flur-Nr. 1505 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 135 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.

Ortsstraße „Säumerstraße“

Die „Säumerstraße“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße gewidmet. Anfangspunkt der Straße ist die Einmündung in die Salzstraße, Endpunkt am Wendehammer beim Grundstück Flur-Nr. 1502 Gemarkung Obing. Die Straße hat die Flur-Nr. 1505 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 237 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.

Ortsstraße „Kupferstraße“

Die „Kupferstraße“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße gewidmet. Anfangspunkt der Straße ist die Einmündung in die Kienberger Straße, Endpunkt die Einmündung in die Salzstraße. Die Straße hat die Flur-Nr. 1505 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 142 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.

Die Straßen liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Mitterfeld“, wurden ausgebaut und dienen der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Sie erfüllen die Merkmale einer Ortsstraße.

Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten im Rathaus, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.

Obing, 19.06.2026
Josef Huber
1. Bürgermeister