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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 27/2026
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AB Gemeinde Obing

Bekanntmachung

Einziehung einer Teilstrecke öffentlicher Straßen

Öffentlicher Feld- und Waldweg “Winkelweg”

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Winkelweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern, wird mit sofortiger Wirkung auf einer Teilstrecke als öffentliche Straße eingezogen. Der Anfangspunkt der Einziehungsstrecke liegt an der Grenze zum Grundstück des Flur-Nr. 766 Gemarkung Obing, der Endpunkt an der Gemeindegrenze nach Pittenhart. Die Länge der Einziehungsstrecke beträgt 231 m.

Bei der Digitalisierung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass der Weg in einem Teilbereich nicht mehr besteht und somit seine Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Teilstrecke ist damit einzuziehen.

Öffentlicher Feld- und Waldweg “Weitangerweg”

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Weitangerweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern, wird mit sofortiger Wirkung auf einer Teilstrecke als öffentliche Straße eingezogen. Der Anfangspunkt der Einziehungsstrecke liegt an der Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 4151 Gemarkung Obing, der Endpunkt an der Einmündung in die Honauer Straße. Die Länge der Einziehungsstrecke beträgt 467 m.

Im Zusammenlegungsverfahren Honau wurde ein Teil des Weges zurückgebaut. Der Weg hat hierdurch in diesem Bereich seine Verkehrsbedeutung verloren und ist einzuziehen.

Diese Vorhaben werden hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht.

Obing, 19.06.2026
Josef Huber
1. Bürgermeister