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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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AB Gemeinde Obing

Das Landratsamt Traunstein hat die vom Gemeinderat Obing am 01.12.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Mitterfeld“ mit Bescheid vom 22.06.2023, Az. 4.40-FNP-8-2022, aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan in der Fassung vom 07.02.2023 maßgebend.

Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).

Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 Obing während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB).

Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter www.obing.de und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.

nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Gemeinde Obing
Obing, 29.06.2023
Huber
1. Bürgermeister