Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Verwaltungsgemeinschaft Obing
Es wird darauf hingewiesen, dass überhängende Äste und Zweige dringend zurückgeschnitten werden müssen.
Das Lichtraumprofil ist wie folgt einzuhalten:
- Rückschnitt innerorts ab Gehsteigkante bis zu einer Höhe von 4 m
- Rückschnitt außerorts ab 1 m außerhalb der Fahrbahnkante bis zu einer Höhe von 5 m.
Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, bitten wir die Äste und Zweige ausreichend zurückzuschneiden.