Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Erweiterung des Bebauungsplans „Am Taubenseeweg“ für das Grundstück Flur-Nr. 494 Gemarkung Obing beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Das Gebiet des Bebauungsplanes ist wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt umgrenzt:
Verfahrensart:
Die Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren gemäß §§2 ff BauGB.
Ziele und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von Gewerbeflächen geschaffen werden. Es soll ein Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 BauNVO entstehen.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.