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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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AB Gemeinde Obing

I.

Auf der nachfolgenden Straße werden folgende verkehrsrechtlichen Maßnahmen getroffen:

GVS Altenmarkter Straße / Einmündung öffentlicher Feld- und Waldweg Oberfeldweg

- Aufstellung Z 306 (Vorfahrtsstraße)

Öffentlicher Feld- und Waldweg Oberfeldweg / Einmündung in GVS Altenmarkter Straße

- Aufstellung Z 205 (Vorfahrt gewähren)

Die Anordnung erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung.

II.

Diese Anordnung wird mit der Anbringung der genannten Verkehrszeichen wirksam.

III.

Die Kostentragung ergibt sich aus § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Obing, 29.06.2026
Josef Huber
1. Bürgermeister