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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 29/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Rathaus

-Selbstbestimmt bis zuletzt! -

Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Dies kann für Angehörige und Gerichte sehr schwierig sein, wenn diese nicht den Wunsch des Patienten wissen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen. Die Wichtigsten hierbei sind die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, in einem Fall, in welchem Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille umgesetzt wird, auch wenn dieser in der Situation nicht mehr von Ihnen geäußert werden kann. Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens für Sie zu handeln, wenn Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind. Hier ist gerade die Vermögenssorge (Zahlungen, Konto), Postgeheimnis, Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung zu nennen. Die Vollmacht kann jederzeit von Ihnen wieder entzogen oder auch abgeändert werden. Die Betreuungsverfügung legt fest, wer für Sie gesetzliche Betreuerin oder gesetzlicher Betreuer werden soll, wenn Sie eine Betreuung benötigen. Sie bietet also die Möglichkeit, Ihre Wünsche und Vorstellungen festzuhalten, bevor Sie es selbst nicht mehr erledigen können. Eine solche Verfügung wird von einem Gericht, das (immer) über eine Betreuung entscheiden muss, berücksichtigt.

Sofern Sie keine vertrauten Personen, in ihrer Umgebung haben, können sie ihre Verfügungen und Vollmachten auch bei dem zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen.

Noch ein Tipp für verheiratete Paare: Auch das Notvertretungsrecht für Ehegatten hat Einschränkungen. Es gilt nur 6 Monate, dann wird ein Betreuer bestellt. Des Weiteren gilt es nur für die Gesundheitsvorsorge und nicht für Vermögensfragen. Es ist ratsam auch hier Patientenverfügung und Vollmachten zu haben.

Vorlagen für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erhalten Sie im Seniorenbüro der Quartiersmanagerin (Schulstraße 4, Obing/ Montags 9:00-11:00 Uhr/Mittwoch 13:00-15:00 Uhr ) oder unter

https://www.vg-obing.de/seniorengerechtes-quartiersmanagement/

Weitere Beratung oder auch die Beglaubigung erhalten Sie in der Betreuungsstelle des Landratsamtes Traunstein.