zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfeffer-Weiher“ und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.12.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Pfeffer-Weiher“ im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) i.V.m. § 13a und § 13 BauGB aufzustellen.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
| Das Gebiet des Bebauungsplans hat folgenden Umgriff: | |
| Im Westen: | ausschließlich dem Grundstück Flur-Nr. 1782 |
| Im Norden: | ausschließlich dem Baugebiet „Stalleicher“ |
| Im Osten: | ausschließlich dem Grundstück Flur-Nr. 1784/2 |
| Im Süden: | begrenzt durch eine Linie, die vom südwestlichen Grenzpunkt von Flur-Nr. 1784/2 in Richtung Westen in einem Abstand von ca. 45 m von der südlichen Grenze des Baugebiets „Stalleicher“ verläuft |
Der Bebauungsplan beinhaltet den nördlichen Teil des Grundstücks Flur-Nr. 1784 und das Grundstück Flur-Nr.1784/4. Siehe nachfolgenden Kartenausschnitt:
Ziele und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):
Gelegenheit zur Einsicht, zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 24.01.2023 bis 07.02.2023 im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 83119 Obing während den Öffnungszeiten.
| Öffnungszeiten: | |
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfeffer-Weiher“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.