zur Aufstellung des Bebauungsplans „Raiffeisenstraße“ und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Raiffeisenstraße“ im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) i.V.m. § 13 a und § 13 BauGB aufzustellen.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
| Das Gebiet des Bebauungsplans hat folgenden Umgriff: | |
| Im Westen: | ausschließlich dem Grundstück Flur-Nr. 107 |
| Im Norden: | einschließlich der Ortsstraße “Raiffeisenstraße“ |
| Im Osten: | ausschließlich der Ortsstraße „Stadler Straße“ |
| Im Süden: | begrenzt durch eine Linie, die in einem Abstand von ca. 40 m zur Ortsstraße „Raiffeisenstraße“ von Westen nach Osten verläuft |
Der Bebauungsplan beinhaltet den nördlichen Teil des Grundstücks Flur-Nr. 98. Siehe nachfolgenden Kartenausschnitt:
Ziele und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):
Gelegenheit zur Einsicht, zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 24.01.2023 bis 07.02.2023 im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 Obing während der üblichen Öffnungszeiten.
| Öffnungszeiten: | |
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Raiffeisenstraße“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.