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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 3/2024
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Rückschnitt und Räum-, Streupflicht

Alle Bäume und Sträucher, von denen Äste und Zweige in den Luftraum der Straßen und Wege ragen, sind unverzüglich zurückzuschneiden.

Dabei sind auch solche Äste und Zweige zu berücksichtigen, die erst unter der Schneelast die Durchfahrt behindern.

In Bezug auf die Räum- und Streupflicht bei Gehwegen wird hingewiesen, dass Grundstückseigentümer innerhalb geschlossener Ortslage verpflichtet sind, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten.

Wir weisen besonders darauf hin, dass der Schnee neben der Gehbahn gelagert werden muss und nicht auf die Straße geschoben werden darf.

Auf öffentlichen Straßenflächen bitten wir Sie, keine Autos für längere Zeit (über Nacht oder während der Arbeitszeit) abzustellen.