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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 30/2022
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Sträucherrückschnitt und Freihaltung der Sichtdreiecke

Die Verwaltung weist darauf hin, dass alle Hecken, Sträucher und Bäume soweit zurückzuschneiden sind, dass keine Einschränkung des Lichtraumprofils und der Sichtdreiecke im Einmündungsbereich der Straßen vorliegt. Es ist außerdem darauf zu achten, dass keine Äste oder Zweige in den Bereich des Gehwegs ragen, um eine Behinderung für die Fußgänger zu vermeiden. Deshalb bitten wir alle Bürger, darauf zu achten, dass die erforderlichen Sichtdreiecke und Gehwege auch an den Einmündungen und im Bereich der Maisfelder frei sind, bzw. freigeschnitten werden.