Es wird darauf hingewiesen, dass überhängende Äste und Zweige dringend zurückgeschnitten werden müssen.
Das Lichtraumprofil ist dabei wie folgt einzuhalten:
Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch in den Sichtdreiecken an Kreuzungen und Einmündungen im gesamten Gemeindegebiet der Bewuchs regelmäßig zurückzuschneiden ist, um die freie Sicht auf den Verkehr sicherzustellen.
Besondere Aufmerksamkeit ist außerdem auf den Rückschnitt im Bereich von Straßenlaternen, Verkehrszeichen, Hydranten und sonstigen Verkehrseinrichtungen zu richten. Diese müssen stets vollständig sichtbar und zugänglich bleiben.
Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden gebeten, ihrer Verpflichtung zur Pflege nachzukommen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.