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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 30/2025
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AB Gemeinde Obing

41. Flächennutzungsplanänderung „Kita Oberfeldweg“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 01.07.2025 den Entwurf der 41. Flächennutzungsplanänderung „Kita Oberfeldweg“ vom 12.05.2025 gebilligt. Der Entwurf beinhaltet die Grundstücke Fl.Nr. 435/Teil und 433/Teil der Gemarkung Obing und ist, wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt, umgrenzt.

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf der 41. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, mit Umweltbericht vom 12.05.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

28. Juli 2025 bis zum 28. August 2025

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus oder sind im Internet abrufbar.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Obing
Obing, 16.07.2025
Huber
1. Bürgermeister