Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.07.2026 den geänderten Entwurf der 33. Änderung des Bebauungsplanes „Obing Süd-Ost gebilligt und eine erneute Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Dauer der Veröffentlichung und die Frist zur Stellungnahme werden dabei angemessen auf 14 Tage verkürzt (gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung/Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt, zudem können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (gem. §4a Abs.3 Satz 2 BauGB).
Die Änderungen und Ergänzungen wurden in den Planungsunterlagen lila gekennzeichnet. Der Änderungsbereich ist schraffiert dargestellt.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes vom 03.06.2026 wird vom
27. Juli 2026 bis 11. August 2026
auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen. Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.