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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 31/2026
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AB Gemeinde Pittenhart

Bebauungsplan „Wimmäcker“ Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Wimmäcker“ vom 16.07.2026 gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Flur Nr. 241/2, Flur Nr. 242/2 und 230/2 vollständig, einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 231 und einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 232, jeweils Gemarkung Pittenhart und ist, wie im nachfolgenden Lageplan schraffiert dargestellt.

 

 

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes vom 16.07.2026, die Begründung und Umweltbericht einschließlich naturschutzrechtlicher Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Betrachtung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

 03. August 2026 bis 22. September 2026 

auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Pittenhart
Obing, 22.07.2026
Unterhuber
1. Bürgermeister