Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2023 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Großbergham“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 25.07.2023 maßgebend.
Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen auf dem Grundstück Flur-Nr. 3557 Gemarkung Obing (Großbergham 10) die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstockung des Gebäudes für eine weitere Wohneinheit und den Abbruch und Neubau der Garage geschaffen werden.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Der Entwurf der Planänderung des Bebauungsplanes vom 25.07.2023 und die Begründung vom 25.07.2023 liegen in der Zeit vom
21. August 2023 bis 21. September 2023
im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal Bayern eingestellt.