Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Salzhalle“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Geltungsbereich / Lageplan:
| Im Norden: | einschließlich der Kunostraße |
| Im Osten: | einschließlich des Birkenweges |
| Im Süden: | einschließlich des Pappelweges |
| Im Westen: | ausschließlich der Ortmaringer Straße |
Der Bebauungsplan beinhaltet die Grundstücke Flur-Nr. 1753/1, 1753/4, 1753/5, 1753/21, 1754, 1757/T, 1787/8/T, 1789 1789/2, 1789/3 und 1789/5 Gemarkung Kienberg.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m § 13 BauGB aufgestellt.
Ziele und Zweck der Planung:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll in diesem Bereich durch die Änderung der gewerblich genutzten Grundstücke zu Wohnraum nachverdichtet werden. Der Bereich wird als Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO ausgewiesen werden.