Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.07.2026 den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans vom 16.07.2026 gebilligt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Grundstücke Flur Nr. 241/2, Flur Nr. 242/2 und 230/2 vollständig, einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 231 und einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 232, jeweils Gemarkung Pittenhart. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht einschließlich naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Betrachtung in der Fassung vom 16.07.2026 ist in der Zeit vom 10. August 2026 bis 22. September 2026 auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich oder bei Bedarf auf anderem Wege erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.