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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 33/2022
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Gemeinde Obing

Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreters

Bekanntmachung

In der Dienstversammlung am

Freitag, den 16. September 2022 um 19.30 Uhr im

Feuerwehrhaus Obing, Bräuackerring 2, 83119 Obing

findet die

Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreters

der Freiwilligen Feuerwehr Obing

statt.

Einladung

An alle Feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und der Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.

Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Obing, 09.08.2022
Josef Huber
1. Bürgermeister