Die Gemeinde Kienberg hat mit Beschluss vom 28.07.2022 die Änderung der Außenbereichssatzung „Siboling“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 173/2 und 173/4 Gemarkung Kienberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 35 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 Obing während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin kann die Satzung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kienberg unter www.kienberg.de/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Hinweis: Bis zur Digitalisierung können Sie die Satzung unter bauleitplanung@vg-obing.de anfordern.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
| Unbeachtlich werden demnach | |
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.