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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 33/2024
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AB Gemeinde Obing

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing-Mitte“ beschlossen. Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der Änderungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Ziele und Zweck der Planung:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die gewachsenen Strukturen in der Ortsmitte zu erhalten und einer Verödung des Ortskerns entgegen zu wirken.

Gemeinde Obing
Obing, 16.07.2024
Huber
1. Bürgermeister