Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing-Mitte“ beschlossen. Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Änderungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Ziele und Zweck der Planung:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die gewachsenen Strukturen in der Ortsmitte zu erhalten und einer Verödung des Ortskerns entgegen zu wirken.