Die Verwaltungsgemeinschaft Obing weist darauf hin, dass in den Gemeinden Obing, Kienberg und Pittenhart das Halten eines über vier Monaten alten Hundes einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer unterliegt. Somit ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.
Nichtanzeigen können mit einer Geldstrafe belegt werden.