| Nr. 65 | Bürgersprechzeit |
| Nr. 66 | Vollzug der GO und des GLKrWG - Ausscheiden von Frau Birgit Bernauer aus dem Gemeinderat Kienberg |
| Nr. 67 | Vollzug der GO und des GLKrWG - Feststellung der nachrückenden Person für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Frau Birgit Bernauer |
| Nr. 68 | Vollzug der GO und des GLKrWG - Vereidigung von Herrn Thomas Gruber |
| Nr. 69 | Genehmigung der Beschlussniederschrift der Sitzung vom 03.07.2025 |
| Nr. 70 | Geschäftsordnung; offene Sitzungspunkte - Information |
| Nr. 71 | Finanzplan zur Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2025; Beschluss |
| Nr. 72 | Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2025; Satzungsbeschluss |
| Nr. 73 | Mitgliedschaft der Gemeinde Kienberg bei der Regio Berchtesgadener Land - TS / EuRegio - Beratung und Beschlussfassung über möglichen Austritt |
| Nr. 74 | Errichtung eines Gewerbegebäudes mit Betriebsleiterwohnung im Obergeschoss sowie eine Erweiterung des Bestandsgebäudes bei dem Anwesen "Holzhauser Feld 4" |
| Nr. 75 | Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)_Beratung und Beschluss |
| Nr. 76 | Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 7.800 kW auf den Grundstücken mit der Fl.-Nr. 1878 der Gemarkung Kienberg, Gemeinde Kienberg und der Fl.-Nr. 448 der Gemarkung Rabenden, Gemeinde Altenmarkt an der Alz durch die WPK Viehhausen GmbH – Stellungnahme der Gemeinde Kienberg gem. § 11 der 9. BImSchV |
| Nr. 77 | Verschiedenes |
Für folgenden Beschluss aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 31.07.2025 soll die Geheimhaltung teilweise aufgehoben werden:
TOP Nr. 1: | Mitgliedschaft im Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München – Vorstellung, Beratung und Beschluss |
Interessierte Bürger können den Inhalt öffentlicher Beschlüsse jederzeit auf der Homepage der VG Obing unter Online-Service / Ratsinformationssystem lesen. Ebenso können öffentliche oder nicht-öffentliche Beschlüsse, bei denen die Geheimhaltung aufgehoben worden ist, persönlich im Rathaus eingesehen werden. Hier bitten wir jedoch um telefonische Anmeldung.