Mit der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20.07.2023 ergeben sich ab 01.09.2023 folgende Änderungen:
• Online-Außerbetriebsetzung
Die Online-Außerbetriebsetzung kann ohne vorherige Registrierung oder Anmeldung durchgeführt werden. Sie ist jederzeit selbst durchführbar und somit unabhängig von Öffnungszeiten.
Link: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrtraunstein/bsp_ikfz_antragstellung/#/
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Fahrzeugschein mit Sicherheitscode und Kennzeichen mit Sicherheitscode der Siegel
(jeweils herausgegeben seit 2015). Ältere Dokumente bzw. Schilder sind leider nicht geeignet. Die Gebühr beträgt 2,70 € ohne Verbleibsreservierung bzw. 5,30 € mit Verbleibsreservierung.
• Außerbetriebsetzung im Rathaus
Vorzulegen sind die Kennzeichen und der Fahrzeugschein im Original.
Die Gemeindeverwaltung kann nur Fahrzeuge abmelden, die ein TS-Kennzeichen besitzen oder solche, die noch ein auswärtiges Kennzeichen haben aber die Anschrift im Fahrzeugschein bereits durch die Zulassungsstelle Traunstein geändert wurde.
Die Gebühr beträgt 16,50 € ohne Verbleibsreservierung bzw. 19,10 € mit Verbleibsreservierung.
Bei Fragen können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Traunstein, Tel. 0861 58-515 wenden, Link: https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/kfz-zulassungsbehoerde