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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 36/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Anpassung der Gebühren und Vorgehensweise bei der Kfz-Außerbetriebsetzung

Mit der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20.07.2023 ergeben sich ab 01.09.2023 folgende Änderungen:

Online-Außerbetriebsetzung

Die Online-Außerbetriebsetzung kann ohne vorherige Registrierung oder Anmeldung durchgeführt werden. Sie ist jederzeit selbst durchführbar und somit unabhängig von Öffnungszeiten.

Link: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrtraunstein/bsp_ikfz_antragstellung/#/

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

Fahrzeugschein mit Sicherheitscode und Kennzeichen mit Sicherheitscode der Siegel

(jeweils herausgegeben seit 2015). Ältere Dokumente bzw. Schilder sind leider nicht geeignet. Die Gebühr beträgt 2,70 € ohne Verbleibsreservierung bzw. 5,30 € mit Verbleibsreservierung.

Außerbetriebsetzung im Rathaus

Vorzulegen sind die Kennzeichen und der Fahrzeugschein im Original.

Die Gemeindeverwaltung kann nur Fahrzeuge abmelden, die ein TS-Kennzeichen besitzen oder solche, die noch ein auswärtiges Kennzeichen haben aber die Anschrift im Fahrzeugschein bereits durch die Zulassungsstelle Traunstein geändert wurde.

Die Gebühr beträgt 16,50 € ohne Verbleibsreservierung bzw. 19,10 € mit Verbleibsreservierung.

Bei Fragen können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Traunstein, Tel. 0861 58-515 wenden, Link: https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/kfz-zulassungsbehoerde