Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.08.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Wimmäcker“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Das Gebiet des Bebauungsplanes ist wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt umgrenzt:
Der Bereich des Gebiets umfasst dabei folgende Grundstücke:
Flur Nr. 241/2, Flur Nr. 242/2 und Flur Nr.230/1 vollständig, einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 230 und einen Teil des Grundstücks Flur Nr. 231, jeweils Gemarkung Pittenhart.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 ff BauGB aufgestellt.
Ziele und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gemäß § 6 BauNVO geschaffen werden.