Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 8. Oktober 2023
Berichtigung bei Stimmzettel C und D
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Stimmzetteln C und D für die Bezirkswahl 2023 in der Unterüberschrift nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 5 Bezirkswahlgesetz anstelle der Bezeichnungen "Stimmkreisabgeordneter" und "Wahlkreisabgeordneter"
die Bezeichnungen "Bezirksrat im Stimmkreis" und "Bezirksrat im Wahlkreis" treten. Die Berichtigung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stimmabgabe.