An alle Feuerwehrdienstleistenden (aktive Mitglieder) und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
In der Dienstversammlung am Samstag, 25. Oktober 2025 um 19.30 Uhr im Gasthof Reiter, Hauptstraße 5, 83119 Obing OT Frabertsham findet die Wahl des Kommandanten und der Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Albertaich statt.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und die Stellvertreter des Kommandanten aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Feuerwehrkommandant oder Stellvertreter des Kommandanten kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.