der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Erlass einer Sanierungssatzung und zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Obing Ortskern“
Der Gemeinderat Obing hat in seiner Sitzung vom 22.02.2022 den Entwurf einer Sanierungssatzung, die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets und die entsprechende Begründung, jeweils in der Fassung vom 15.02.2022, gebilligt und die öffentliche Auslegung dieser Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Sanierungsgebiet betrifft insbesondere den Ortskern von Obing mit den Ortseingangsstraßen Wasserburger Straße, Altenmarkter Straße, Kienberger Straße und Seeoner Straße.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.
Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf für die Sanierungssatzung, der Lageplan des Sanierungsgebiets, die Begründung und der Abschlussbericht „Interkommunales Entwicklungskonzept“ liegen in der Zeit vom
24. Oktober 2022 bis zum 24. November 2022
im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
| Öffnungszeiten: | |
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ eingestellt.
Gemeinde Obing