Folgende Straßen werden zu beschränkt öffentlichen Wegen gewidmet:
Der „Norikerweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Anfangspunkt des Weges ist die Einmündung in die Ortsstraße Norikerstraße, Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 1334 Gemarkung Obing. Der Weg hat die Flur-Nr. 1334/23 Gemarkung Obing. Die gesamte Länge beträgt 32 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.
Der „Schmiedweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Anfangspunkt des Weges ist die westliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1318/25 Gemarkung Obing, Endpunkt die Einmündung in die Keltenstraße. Der Weg hat die Flur-Nr. 1318/25 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 31 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.
Die Verfügungen werden am 15.10.2025 wirksam.
Die Wege wurden zusammen mit den Erschließungsstraßen im Baugebiet „Pfaffing – An der Schalkhamer Straße, Teil 2“ ausgebaut und erfüllen die Merkmale von beschränkt-öffentlichen Wegen. Die Nutzung der Wege ist auf den Fußgänger- und Radverkehr beschränkt.
Die Verfügungen können während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.
Gemeinde Obing
Obing, 30.09.2025