Folgende Straßen werden zu Ortstraßen gewidmet:
Der „Ortnerweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt der Straße ist alte nördliche Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1334/14 Gemarkung Obing, Endpunkt die Einmündung in die Ortsstraße Schalkhamer Straße. Die Straße hat die Flur-Nr. 1334/14 der Gemarkung Obing. Die Länge der Straße beträgt 36 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.
Die „Keltenstraße“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt der Straße ist die Einmündung in die Ortsstraße Schalkhamer Straße, Endpunkt auf Höhe der nördlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr.1318/32 und 1334/22 Gemarkung Obing. Die Straße hat die Flur-Nr. 1318/10 der Gemarkung Obing. Die Länge der Straße beträgt 138 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.
Die „Norikerstraße“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt der Straße ist die Einmündung in die Keltenstraße, Endpunkt die Einmündung in die Schalkhamer Straße. Die Straße hat die Flur-Nr. 1334/29 der Gemarkung Obing. Die gesamte Länge der Straße beträgt 170 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.
Die „Römerstraße“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt der Straße ist die Einmündung in die Schalkhamer Straße, Endpunkt die Einmündung in die Keltenstraße. Die Straße hat die Flur-Nr. 1318/11der Gemarkung Obing. Die gesamte Länge der Straße beträgt 82 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.
Die „Bajuwarenstraße“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt der Straße ist die Einmündung in die Schalkhamer Straße, Endpunkt beim Wendehammer am Grundstück Flur-Nr. 3485/12 Gemarkung Obing. Die Straße hat die Flur-Nr. 1334/39 der Gemarkung Obing. Die gesamte Länge der Straße beträgt 151 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.
Eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungstraße Schalkhamer Straße in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße abgestuft. Der Anfangspunkt der Straße ist die östliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1316/2 Gemarkung Obing, Endpunkt an der westlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1331/7 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 265 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.
Die Verfügungen werden am 15.10.2025 wirksam.
Die Grundstücke wurden ausgebaut und dienen der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Die Straßen erfüllen die Merkmale einer Ortsstraße und werden daher als solche gewidmet.
Die Verfügungen können während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.
Gemeinde Obing
Obing, 30.09.2025