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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 41/2025
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AB Gemeinde Obing

1. Widmung:

Die „Keltenstraße“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein wird zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.

Anfangspunkt ist Höhe der nördlichen Grenze der Grundstücke Flur-Nr. 1318/32 und 1334/22 Gemarkung Obing, Endpunkt die Einmündung in die in die Kienberger Straße. Die Straße hat die Flur-Nr. 1318/10 Gemarkung Obing. Die Länge der Straße beträgt 71 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Obing.

2. Wirksamwerden der Verfügung:

Die Verfügung wird am 15.10.2025 wirksam.

3. Gründe der Widmung:

Die Grundstücke wurden von der Gemeinde erworben und dienen der Anbindung vom Ortsteil Pfaffing an den Ort. Die Straße erfüllt die Merkmale einer Gemeindeverbindungsstraße und wird daher als solche gewidmet.

Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.

Gemeinde Obing

Obing, 30.09.2025

Josef Huber
1. Bürgermeister