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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 41/2025
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AB Gemeinde Pittenhart

Bekanntmachung der erneuten, verkürzten Veröffentlichung

gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.09.2025 den geänderten Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans (Oberbrunn-Nord) vom 25.09.2025 gebilligt und eine erneute Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Dauer der Veröffentlichung und die Frist zur Stellungnahme werden dabei angemessen auf 14 Tage verkürzt. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. §4a Abs.3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung/Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt, zudem können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (gem. §4a Abs.3 Satz 2 BauGB). Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden vorgenommen:

  • Planzeichnerische Änderung der Anbauverbotszonen inkl. Ergänzung der Abgrenzung des Verknüpfungs- bzw. Erschließungsbereichs
  • Planzeichnerische Ergänzung des Hinweises der Hochwassergefahrenfläche HQ100 südlich der Kreisstraße TS 22 sowie Ausführungen hierzu in der Begründung
  • Planzeichnerische Ergänzung des Bodendenkmals Nr. D-1-8040-0016

Die Änderungen und Ergänzungen sind im Planentwurf und der Begründung farbig markiert.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Grundstücke Fl.Nr. 169 (T), 974 (T), /2, /3 (T), 981 (T), 982 (T), /1 (T), 1220 (T), 1221/1, /4 (T), 1222 (T), 1223 (T), 1224/1, /2, /3, /4, /5, 1226 (T), /1 (T), 1227, /1, 1228, /2, 1231, /1, /2, /3, /4, /7, /8, 1232, 1476 (T) [zu (T): T ist gleich „Teilfläche“]

der Gemarkung Pittenhart und ist, wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt, umgrenzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der vom Gemeinderat gebilligte 2.Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung inkl. Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

13. Oktober 2025 bis 27. Oktober 2025

auf der Homepage der Gemeinde unter www.pittenhart.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sollen elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de übermittelt werden. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs abgeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch

Schallschutz

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“ und Schalltechnisches Gutachten mit Ergänzung:

Verkehrsgeräusche, Gebietskategorie, Anlagen nach TA Lärm, Anforderungen baulicher Schallschutz, Außenlärmpegel, Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbegeräusche, Prognoseunsicherheit, Immissionen und Emissionen Landwirtschaft

Lichteinwirkung

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Kunstlicht, nächtlicher Verkehr, SQM-Wert, Sonnenlicht

Verkehrslärm

Prognose und Beurteilung einwirkender Verkehrsgeräuschimmissionen, Angaben zum Verkehrslärm der TS 22

Geruchsimmissionen:

Begründung zur 6. Änderung / 1. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“

Baulicher Schallschutz

Begründung zur 6. Änderung / 1. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“

Immissionsschutz, Gewerbegeräusche, Verkehrsgeräusche, baulicher Schallschutz

Begründung zur 6. Änderung / 1. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“

Tiere und Pflanzen

Artenschutz

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“ und Kurzgutachten zum speziellen Artenschutz:

Grundlagenermittlung, Untersuchung betroffener Arten (Vögel, Fledermäuse, Reptilien)

Begründung zur 6. Änderung / 1. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“, Umweltbericht

Verweis auf Biotopkartierung, Ausgleichsermittlung, Untersuchung betroffener Arten (Zauneidechse, Vögel, Fledermäuse)

Schutzgebiete und Biotope

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Moorgebiet Eggstätt-Hemhof bis Seeon (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet)

Biotope (westliche Richtung)

Alternativplanung

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“

Lichteinwirkung

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Kunstlicht, nächtlicher Verkehr, SQM-Wert, Sonnenlicht

Umweltbericht und Ermittlung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Angaben zur Biotopkartierung, bestehende Nutzung, Auswirkungen der Planung

Ausgleichsmaßnahmen

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Bewertung, Berechnung und Darstellung der Ausgleichsflächen

Umweltbericht zur Begründung 6. Änderung / 1. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Bewertung, Berechnung und Darstellung der Ausgleichsflächen

Schutzgebiete

Begründung zur 6. Änderung / 1. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Moorgebiet Eggstätt-Hemhof bis Seeon (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet)

Biotope (westliche Richtung)

Fläche / Boden

Geländeauffüllung, Altlasten, Flächenversiegelung, Ausgleichsmaßnahmen, Alternativplanung

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“

Wasser

Festlegung des Entwässerungssystems

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Entwässerung der Grundstücke im Trennsystem (Schmutz- / Niederschlagswasser)

Fließgewässer

Hochwasser / Überschwemmungsgebiet

Studie Aquasoli – Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept:

Hydrologie

Hydraulik

Hochwasserschutzkonzept

Niederschlagswasser

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Versickerungsfähigkeit des Untergrundes

Versicherung bzw. Rückhaltung von Niederschlagswasser

Grundwasser

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Hydrogeologische Verhältnisse, Grundwassersituation

Oberflächenwasser und –abfluss

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

baubedingte, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen

Wasserversorgung

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Sicherstellung der Wasserversorgung

Umweltbericht zur 6. Änderung / 1. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Kein Oberflächenwasser vorhanden, Grundwasserstand ca. 30 m unter Gelände, Bebauung ist vor ablaufendem

Oberflächenwasser zu schützen

Studie Aquasoli – Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept:

Hydrologie

Hydraulik

Hochwasserschutzkonzept

Landschaftsbild, Erholung

Ausgleichsmaßnahmen

Alternativplanung

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen

Bedeutung der Fläche für das Landschaftsbild

Ausblick in die freie Landschaft

Umweltbericht zur 6. Änderung / 1. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Beschreibung der Landschaft, Hinweis zu Beeinträchtigungen während der Bauphase

Luft und Klima

Kaltluftentstehungsgebiet, Waldflächen, Klima

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

baubedingte, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen

Umweltbericht

Ausgleichsmaßnahmen

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Festlegung des Ausgleichs

Kultur- und Sachgüter

Bodendenkmal / Baudenkmal

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“ und Umweltbericht zur 6. Änderung / 1. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Reihengräberfeld des frühen Mittelalters

ehem. Bauernhaus, Eschenauer Str. 4

Siedlungsstruktur, Anbindegebot, Flächensparen

Ausweisung neuer Siedlungsflächen

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Ausnahme vom Anbindegebot

Inanspruchnahme von Grund und Boden

Begründung zum BP:

Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen

Allgemeine Umweltverträglichkeit

Umweltverträglichkeit

Begründung zur 7. Änderung / 2. Erweiterung Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“:

Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen werden ebenso veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Pittenhart

Obing, 30.09.2025

Reithmeier
1. Bürgermeister