Titel Logo
Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.09.2022 den Entwurf zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 13.09.2022 mit Begründung und Umweltbericht vom 13.09.2022 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Änderung umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 3219, 3221, 3225/nördlicher Teil und 3230/1 der Gemarkung Obing. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 13.09.2022 mit Begründung und Umweltbericht vom 13.09.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

31. Oktober 2022 bis 30. November 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, den 12.10.2022
Huber
1. Bürgermeister