Widmung:
Eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungstraße Labering-Mörner-Straße in der Gemeinde Kienberg, Landkreis Traunstein wird zur Ortsstraße abgestuft. Anfangspunkt ist die nördliche Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 40/1 Gemarkung Kienberg, Endpunkt Höhe Grundstück Flur-Nr. 40 Gemarkung Kienberg. Die Länge beträgt 120 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kienberg.
Wirksamwerden der Verfügung:
Die Verfügung wird am 30.10.2025 wirksam.
Gründe der Widmung:
Das Straßenstück der Gemeindeverbindungsstraße wurde ausgebaut, liegt im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Kienberg-Nord; 2. Erweiterung“ und „Laberinger Feld; 2. Erweiterung“ und dient der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Das Straßenstück erfüllt nunmehr die Merkmale einer Ortsstraße und wird daher von der Gemeindeverbindungsstraße in eine Ortsstraße abgestuft.
Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus, Zimmer Nr. 14, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.