I.
Auf den nachfolgenden Straßen / öffentlichen Verkehrsflächen werden folgende verkehrsrechtlichen Maßnahmen getroffen:
| - | Aufstellung VZ 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone), sowie rückseitig VZ 274.2 (Ende einer Tempo 30-Zone) an der Einmündung von der Kreisstraße TS 8 in die Bäcker-Weyerer-Straße |
| - | Aufstellung Z 205 (Vorfahrt gewähren) von der Bäcker-Weyerer-Straße in die Kreisstraße TS 8 |
| - | Aufstellung der Ortstafel in der Max-Humpl-Straße in Richtung Labering auf Höhe der Max-Humpl-Straße 14 |
| - | Aufstellung VZ 274.1, sowie rückseitig VZ 274.2 auf Höhe der Max-Humpl-Straße 14 |
Das Neubaugebiet von Kienberg (Am Laberinger Feld 2. Erw.) wird als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Innerhalb dieser Zone ist keine Beschilderung zulässig, es gilt hier die Regelung rechts vor links alle dieser Anordnung entgegenstehenden Beschilderungen sind zu entfernen.
Die Anordnung erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit/-ordnung.
II.
Diese Anordnung wird wirksam mit der Anbringung / Entfernung der genannten Verkehrszeichen.
III.
Die Kostentragung ergibt sich aus § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).