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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 43/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Hundebesitzer und Gassigeher

in der Verwaltungsgemeinschaft Obing häufen sich die Beschwerden bezüglich des Umgangs mit den Hinterlassenschaften von Hunden. Diese sind konsequent mitzunehmen und in einem verschlossenen Hundekotbeutel zu Hause im Hausmüll oder in den dafür vorgesehenen Hundetoiletten zu entsorgen.

Der Hundekot auf den Wiesen und Feldern kann bei Weidevieh ernste Krankheiten hervorrufen. Landwirtschaftliche Wiesen und Felder sind kein Spielplatz und sollten nicht betreten werden. Im Außenbereich bitten wir darum, die Hunde nur mit Maß und Ziel frei laufen zu lassen. Wenn die Situation es erfordert, sollen die Hunde auch im Außenbereich angeleint werden. Dies gilt insbesondere für stärker frequentierte Wege. Die Hinterlassenschaften sind auch im Außenbereich unbedingt mit nach Hause zu nehmen. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass wildernde Hunde jederzeit vom Jäger erlegt werden können und dürfen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!