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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 43/2024
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Änderung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Obing

Alle Grund- und Gewerbesteuerpflichtigen der Gemeinde Obing erhalten in den nächsten Tagen geänderte Steuerbescheide für das Jahr 2024.

Die Hebesätze, die zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuern nötig sind, werden jährlich vom Gemeinderat in der Haushaltssatzung der Gemeinde festgelegt. Mit Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wurden die Hebesätze in der Gemeinden Obing wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A und B  —  350 v.H. (bisher 320 v.H.)

Gewerbesteuer  —  350 v.H. (bisher 340 v.H.)

Die anfallende Steuer wird, zu dem im Bescheid aufgeführten Termin, fällig. Abbuchungen werden wie bisher vorgenommen und erfolgen im SEPA-Lastschriftverfahren.