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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 44/2024
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Bekanntmachung der 11. Änderung des Bebauungsplans „Kienberg - Ortmaring“ und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Kienberg - Ortmaring“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, der Entwurf der Planänderung wurde in der Sitzung vom 10.10.2024 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 27.09.2024 maßgebend.

Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

d

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 1790 der Gemarkung Kienberg (Pappelweg 6) geschaffen werden.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes vom 27.09.2024 wird vom

04. November 2024 bis 04. Dezember 2024

auf der Homepage der Gemeinde unter

www.kienberg.de/bauleitplanung/

und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Kienberg
Obing, 22.10.2024
Schmidhuber
1. Bürgermeister