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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Verwaltungsgemeinschaft Obing

Es wird darauf hingewiesen, dass überhängende Äste und Zweige dringend zurückgeschnitten werden müssen.

Das Lichtraumprofil ist wie folgt einzuhalten:

  • Rückschnitt innerorts ab Gehsteigkante bis zu einer Höhe von 4 m
  • Rückschnitt außerorts ab 1 m außerhalb der Fahrbahnkante bis zu einer Höhe von 5 m.

Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, bitten wir die Äste und Zweige ausreichend zurückzuschneiden.